• Bin ich musikalisch?

    „Musik machen ist eine einzigartige Fähigkeit die nur der Mensch besitzt. Psychoakustisch sind sprachliche Klänge sehr kunstvoll. Wer einen Satz in der Muttersprache akzentfrei sprechen kann erbringt damit eine unglaubliche musikalische Leistung. Kein Mensch ist unmusikalisch. Jeder kann ein Instrument lernen.“ – Stefan Koelsch –
  • Wie lange dauert es bis ich ein Instrument spielen kann?

    Im besten Falle ein Leben lang. Abhängig von Instrument und musikalisch/feinmotorischer Vorbildung kann ich z. B. auf dem Klavier mit entsprechendem Spieleinsatz (das Wort Üben würde eine falsche Konnotation erwecken) bereits beachtliche Partyerfolge bei meiner Darbietung im Fünftonraum mit drei einfachen Akkorden nach 3 Monaten erzielen. Auf der Violine als Soloinstrument dürfte mein Umfeld (liebende Ohren natürlich ausgenommen) mich hingegen auch nach 3 Jahren Spielpraxis vermutlich noch nicht für einen begnadeten Virtuosen halten. Jedes Instrument klingt auf seine Art und Weise wunderschön, zu den Vorzügen und Schwierigkeiten beraten wir Sie gern in einem persönlichen Gespräch.
  • Wie kann ich eine Probestunde vereinbaren?

    Wir bieten für unsere vertraglich gebundenen Unterrichtsformen eine kostenfreie Probeeinheit an. Für das Angebot Einzelstundenbuchung ist dieses leider nicht möglich. Terminabsprachen erfolgen am besten via Mail unter buero@musikmensching.de, über das Kontaktformular dieser Homepage oder telefonisch unter 0 57 21 / 93 93 90.
  • Wie kann ich mich anmelden?

    Der erste Kontakt erfolgt wie bei einer Probestundenvereinbarung. Sollten Sie sich für Unterricht an unserer Musikschule entscheiden erhalten Sie eine Unterrichtsanmeldung/Vertrag in doppelter Ausfertigung. Einen davon senden Sie uns bitte unterschrieben und ausgefüllt zusammen mit dem angehängten Sepa-Lastschriftmandat vor der ersten Stunde wieder zurück.
    Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen, Beiträge im ersten Monat werden gegebenenfalls nur anteilig berechnet.

  • Wie und wann kann ich den Unterrichtsvertrag wieder kündigen?

    Unsere Unterrichtsverträge können in der Regel mit einer Frist von 4 Wochen zum 01. Februar und 1. September schriftlich gekündigt werden. Bei längerfristiger Krankheit (ab 3 Wochen in Folge) ist natürlich ein temporäres Pausieren möglich, ein ärztliches Attest und die Benachrichtigung des Musikschulbüros reichen aus. Auch sind Sonderregelungen auf Kulanzbasis, etwa bei einem Umzug in weiter entfernte Gefilde, in Absprache mit der Schulleitung möglich.
  • Gibt es Honoraraufschläge für Erwachsene?

    Nein, unsere Preise sind transparent und einheitlich. Egal ob Sie 3, 33 oder 66 Jahre jung sind.
  • Gibt es Ermäßigungen für den Unterricht?

    Unser Modell Familientarif beinhaltet einen Nachlass in Höhe von 10% ab 60 Minuten gebuchtem Einzelunterricht. Voraussetzung ist das Vorliegen des jeweils aktuell gültigen Honorartarifes laut Preisliste. Ein Beispiel: Ihr Sohn hat das Modell Einzelunterricht 30 Minuten wöchentlich zum regulären Preis von 69,- € gebucht. Ihre Frau möchte ihn gesanglich unterstützen und bucht das Modell Einzelunterricht Gesang 30 Minuten wöchentlich hinzu, regulärer Preis ebenfalls 69,- €. Nun kämen Sie bereits in den Genuss unseres Familientarifs und jeder Vertrag würde Sie monatlich nur noch 62,10 € kosten.
    Die Ermäßigung gilt nicht für Verträge mit alten Unterrichtshonoraren, Gruppenunterricht und Einzelstunden.
    Eine zusätzliche Ermäßigung stellt die vergünstigte Teilnahme an unserem Modul Bandzusammenspiel dar.

  • Muss ich die Ferien bezahlen?

    Unsere Unterrichtsgebühren ergeben sich aus einem Jahresbeitrag. Der Jahresbeitrag errechnet sich aus den möglichen 38 Unterrichtseinheiten pro Jahr und wird aufgeteilt auf 12 gleichbleibende monatliche Raten. Nicht erteilte Unterrichte werden also auch nicht berechnet. Die gleichmäßige Belastung durch einen festen monatlichen Beitrag ist hier Ihr Vorteil, denn ansonsten müssten die Beiträge jeden Monat neu nach Anzahl der erteilten Stunden berechnet und die damit einhergehenden Folgekosten auf Ihr Honorar aufgeschlagen werden.
  • Was passiert wenn ich meinen Unterricht absage?

    Wird der Unterricht seitens der/des SchülerIn abgesagt besteht zunächst kein Anspruch auf einen Nachholtermin oder eine finanzielle Vergütung. Wir sind dennoch auf Kulanzbasis bemüht bis zu einer Größenordnung von 4 Terminen im Jahr Ersatztermine anzubieten sofern es mit den jeweiligen DozentInnen vereinbar ist. Dieses setzt jedoch eine rechtzeitige Absage (mindestens 24 Stunden vor Beginn) aus triftigem Grunde (wie Krankheit, Klassenfahrt etc.) voraus.
  • Was passiert wenn die/der DozentIn den Unterricht absagt?

    Im Fall der Unterrichtsabsage durch DozentInnen werden wir zeitnah mehrere Termine anbieten um diese Einheit nachzuholen. Alternativ liegt es im Ermessen der Schulleitung den Unterricht gegebenenfalls durch eine anderweitige qualifizierte Lehrkraft entsprechend vertreten zu lassen. Dieses gilt auch für den Fall dass eine zeitnahe, persönlich angebotene Nachholstunde durch den/die DozentIn kein passendes Zeitfenster bei der/dem SchülerIn findet.
  • Mein Kind übt zuhause nicht. Übe-Tipps für Eltern.

    Wie auch bei uns Erwachsenen fühlbar durchleben Kinder stets Phasen der gesteigerten Motivation sowie der allgemeinen Unlust. Hier gibt es mehrere Wege der Unterstützung. Zeigen Sie Interesse, ermuntern Sie bei Schwierigkeiten, überlassen Sie die Kritik der/dem LehrerIn. Hören Sie zu und fragen nicht „Hast du heute schon geübt?“ sondern eher „Du hast doch neulich so etwas Nettes gespielt – was war das gleich noch?“. Schaffen Sie Rahmenbedingungen die zum Musizieren einladen. Das heißt ein heller, freundlicher und geheizter Raum, ein sichtbares und spielbereites Instrument…
    Sollte die „Übe-Unlust“ dauerhaft anhalten, sprechen Sie mit Ihrem Kind darüber. Spielt das Kind das Instrument SEINER/IHRER Wahl? Besteht ein belastender Konkurrenzdruck? Passt der/die Dozentin nicht zu ihrem Kind? Oder überwiegt gerade das Interesse an einem anderen Hobby?
    Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einem Lösungsweg. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre/n LehrerIn oder an die Musikschulleitung.
  • Ich habe vor 30 Jahren mit Musikunterricht aufgehört weil ich immer nur Tonleitern spielen musste. Ist das heute immer noch so?

    Unsere Musikschulen vermitteln Freude und Spaß am Musizieren. Qualifizierte Ausbildung – Spaß am Lernen! Diese beiden Kriterien dürfen sich nicht ausschließen. Bei uns lernen Sie Musik aus allen Stilepochen kennen. Wir bieten Ihnen Kombinationen aus Klassik, Pop und Jazz – Cross Over – bis zu den aktuellen Hits, Sie treffen die Auswahl! Unsere qualifizierten Kräfte sind selbst als konzertierende MusikerInnen tätig und haben stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche. Zudem haben Sie die Möglichkeit Ihr erlerntes Können bei unseren Hauskonzerten im eigenen Konzertsaal oder auf öffentlichen Veranstaltungen in lockerer und freundlicher Atmosphäre zu präsentieren.
    Unser ganzheitliches Konzept versucht Ihre Ansprüche mit unseren Möglichkeiten auf hohem Niveau zu vereinen. Nutzen Sie die musikalische Fort- und Weiterbildung als mentalen Ausgleich zu Ihrem Alltag.

  • Unterstützen Sie das Programm Bildung und Teilhabe?

    Im Falle eines Anspruchs auf Bildung und Teilhabe können wir das anteilige Honorar gern mit Ihnen gemeinsam beantragen und auf das Unterrichtshonorar anrechnen. Wir benötigen lediglich das von Ihnen beantragte Formular.
  • Mein Kind ist besonders. Können Sie damit umgehen?

    Für uns sind alle Kinder besonders. Jeder Mensch hat seine individuellen Stärken und Schwächen, manche lernen schneller oder langsamer, manche sind bewegungsfreudiger, manche introvertierter oder extrovertierter – colourful life!
  • Ich fühle mich krank, kann ich trotzdem zum Musikunterricht kommen?

    Bitte bleiben Sie oder Ihr Kind unbedingt zu Hause und kurieren Sie sich aus. Wenn Sie sich fit genug fühlen, können Sie den Musikunterricht in den meisten Fällen zu Ihrer gewohnten Zeit online als Kompensation von zu Hause aus genießen. Kontaktieren Sie Ihre/n AnsprechpartnerIn im Team.
    Das gleiche gilt natürlich auch für Quarantäne/Isolation.

  • Meine Lehrerin zieht im Mai nach Bayern. Kann ich den Musikunterricht kündigen?

    Unsere Musikschulverträge sind nicht personengebunden. Es besteht kein unbedingter Anspruch auf eine/n feste/n DozentIn oder einen festen Wunschtermin. Abweichungen im Stundenplan, Verlegung des Unterrichtstages oder der Unterrichtszeit sind kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Selbstverständlich sind wir in so einem Fall bemüht eine für alle Seiten passende Alternative zu finden.

Bei Interesse und weiteren Fragen, melden Sie sich bei uns!

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